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Macherkirche

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Allgemeine Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen

  1. Die Werkstatt darf nur in Anwesenheit von einer Mitarbeitenden Person betreten werden.
  2. Den Anweisungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
  3. Bei technischen Arbeiten sind enganliegenden Kleidung und geschlossene Schuhe zu tragen.
    • Lange Haare, Kordeln, Bändel, locker sitzender Schmuck (lange Ketten, Armbänder) o. ä. dürfen sich keinesfalls in Maschinen verfangen.
    • Persönliche Schutzmaßnahmen sind bei Bedarf zu ergreifen (z.B. Schmuck ablegen, Kleidung mit Kordeln vermeiden bzw. die Kordeln zumindest sicher verwahren und Schals o. ä. ablegen, Haarnetz/Haargummi verwenden)
  4. Durch umsichtiges Verhalten alles vermeiden, was Personen gefährden,oder Maschinen und Geräte beschädigen könnte (Herumtollen, Schubsen usw. Vorsicht beim Transport von Maschinen und Werkzeugen).
  5. Verkehrs- und Fluchtwege stets freihalten(vonTaschen, Kleidernusw.)
  6. JedeTeilnehmerin, jederTeilnehmerkennt
    • die Lage und Funktion der NOT-AUS-Schalter (Gas/elektrischeEnergie).
    • vorhandene Löscheinrichtungen.
    • Fluchtwege bzw. den Rettungsplan (und das Verhalten im Brandfall).
    • den Standor des Verbandkastens.
  7. Geräte, Maschinen, Werkzeuge, Schaltungen, Aufbauten, Werkstoffeund Anschauungsmaterial dürfen nicht ohne Erlaubnis der Mitarbeitenden verwenden werden.
  8. Es darf nur mit Maschinen und Werkzeugen gearbeitet werden,indiedurcheine mitarbeitende Person eingewiesen wurde.
  9. Maschinen und Werkzeuge nur auf Anweisung der Mitarbeitenden nutzen.
  10. Arbeitsanweisungen müssen sorgfältig gelesen und befolgt werden. Betriebsanweisungen und Unterweisungshilfen müssen bekannt und eingehalten werden.
  11. Maschinen und Werkzeuge dürfen nur für die vorgesehene Verwendung eingesetzt werden.
  12. Gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung tragen (z. B. Schutzbrille beim Bohren, Schutzhandschuhe bei der Arbeit mit scharfkantigen Werkstücken) und auf geeignete Kleidung achten (s. o.).
  13. Beim Arbeiten mit Maschinen und Werkzeugen auf ausreichend Abstand zu anderen Teilnehmenden achten. Vorgegebene Sicherheitsabstände bzw. - maßnahmen einhalten (z. B. nur eine Person an einer Maschine, empfohlenen Abstand von 150 cm bei ortsfesten Maschinen einhalten).

Download der Verhaltens- und Sicherheitsregeln

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